Stand: 29.10.2024
Der ADFC Wunsiedel verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, die insbesondere in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) geregelt sind, einzuhalten. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Der Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten sowie die Sicherheit aller Geschäftsdaten ist uns ein wichtiges Anliegen, das wir in unseren Geschäftsprozessen berücksichtigen und sehr ernst nehmen.
Vertraulich und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten wir persönliche Daten, die bei Ihrem Besuch unserer Webseiten erhoben werden. Daher möchten wir, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden.
Die Webseite kann Querverweise (Links) zu anderen Anbietern enthalten, auf die sich diese Datenschutzerklärung nicht erstreckt. Sie sollten daher stets die angebotenen Datenschutzerklärungen prüfen.
Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Internetseiten und der Implementierung neuer Technologien können auch Änderungen dieser Datenschutzerklärungen erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese Datenschutzerklärungen ab und zu erneut durchzulesen.
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.
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An verschiedenen Stellen haben wir YouTube Videos eingebunden. Diese lassen sich nur abspielen, wenn Sie der Nutzung zustimmen.
Auf der Seite „Über den ADFC“ bieten wir unter „ADFC vor Ort“ eine Karte an, die über Map Box eingebunden wurde.
Sie haben die Möglichkeit, mit uns über ein Webformular in Kontakt bezüglich Mitgliedschaft oder Pannenhelfer zu treten. Zur Nutzung unseres Kontaktformulars benötigen wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Weitere Angaben können Sie mitteilen, müssen dies jedoch nicht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO daran, eine rechtswidrige Nutzung oder Angriffe erkennen und abwehren zu können.
Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sachbezogene Anfragen speichern wir höchstens so lange, wie dies aufgrund eines berechtigten Interesses zur Bearbeitung von Nachfragen erforderlich ist.
Mit den nachfolgenden Hinweisen klären wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters „Aktiv im ADFC“ sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren als auch Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren „Aktiv im ADFC“-Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.
Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit Informationen (nachfolgend "Newsletter") nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich.
Des Weiteren können wir Sie kontaktieren und fragen, ob Sie auch E-Mailnachrichten von unseren Gliederungen vor Ort empfangen möchten (z.B. mit Informationen zu Radtouren oder anderen lokalen Veranstaltungen).
Die Anmeldungen zum Newsletter „Aktiv im ADFC“ werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse.
ADFC-Mitglieder erhalten als Serviceleistung den Radwelt-Newsletter, der das Mitgliedermagazin Radwelt ergänzt, sofern eine Mailadresse vorliegt, die Option bei Beitritt nicht abgewählt oder der Bezug nicht später beendet wird. Den Radwelt-Newsletter versenden wir ebenfalls über die Plattform CleverReach. Sämtliche nachfolgenden Informationen zur technischen Nutzung und zum Schutz Ihrer Daten im Rahmen unserer Nutzung von CleverReach beziehen sich sowohl auf den Newsletter „Aktiv im ADFC“ als auch auf den Radwelt-Newsletter.
Der Versand der Newsletter erfolgt mittels "CleverReach", einer Marketingplattform des deutschen Anbieters CleverReach GmbH & Co. KG, Mühlenstr. 43, 26180 Rastede.
Die E-Mail-Adressen unserer Newsletterempfänger, als auch deren weitere, im Rahmen dieser Hinweise beschriebenen Daten, werden auf den Servern von CleverReach im europäischen Raum gespeichert. CleverReach verwendet diese Informationen zum Versand und zur Auswertung der Newsletter in unserem Auftrag. Des Weiteren kann CleverReach nach eigenen Informationen diese Daten zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für wirtschaftliche Zwecke, um zu bestimmen aus welchen Ländern die Empfänger kommen. CleverReach nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder die Daten an Dritte weiterzugeben.
Wir vertrauen auf die Zuverlässigkeit und die IT- sowie Datensicherheit von CleverReach und haben mit CleverReach eine "Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung" abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem sich CleverReach dazu verpflichtet, die Daten unserer Nutzer zu schützen, entsprechend dessen Datenschutzbestimmungen in unserem Auftrag zu verarbeiten und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Wie CleverReach Ihre Daten schützt, können Sie hier einsehen: https://www.cleverreach.com/de/datensicherheit/
Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Optional bitten wir Sie Ihren Vor- und Nachnamen anzugeben. Diese Angaben dienen lediglich der Personalisierung des Newsletters.
Statistische Erhebung und Analysen
Die Newsletter enthalten einen sog. "web-beacon", d.h. eine pixelgroße Datei, die beim Öffnen des Newsletters von dem Server von CleverReach abgerufen wird. Im Rahmen dieses Abrufs werden zunächst technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, als auch Ihre IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs erhoben. Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung des Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten erhoben.
Ob die Newsletter geöffnet werden, wann sie geöffnet werden und welche Links geklickt werden, wird nur statistisch erfasst.
Diese Informationen könnten technisch einzelnen Newsletterempfängern zugeordnet werden. Diese Funktion ist aber durch den ADFC deaktiviert, was auch die Nutzung durch CleverReach rechtlich ausschließt. Die Auswertungen sind nicht personalisiert und dienen uns dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen unserer Nutzer zu versenden.
Online-Aufruf und Datenmanagement
Es gibt Fälle, in denen wir die Newsletterempfänger auf die Webseiten von CleverReach leiten. Z.B. enthalten unsere Newsletter einen Link, mit dem die Newsletterempfänger die Newsletter online abrufen können (z.B. bei Darstellungsproblemen im E-Mailprogramm). Ferner können Newsletterempfänger ihre Daten, wie z.B. die E-Mailadresse nachträglich korrigieren. Ebenso ist die Datenschutzerklärung von CleverReach nur auf deren Seite abrufbar.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auf den Webseiten von CleverReach Cookies eingesetzt und damit personenbezogene Daten durch CleverReach, deren Partnern und eingesetzten Dienstleistern (z.B. Google Analytics) verarbeitet werden. Auf diese Datenerhebung haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von CleverReach entnehmen. Wir weisen Sie zusätzlich auf die Widerspruchsmöglichkeiten in die Datenerhebung zu Werbezwecken auf den Webseiten http://www.aboutads.info/choices/ und http://www.youronlinechoices.com/ (für den europäischen Raum) hin.
Kündigung/Widerruf
Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Damit erlöschen gleichzeitig Ihre Einwilligungen in dessen Versand via CleverReach und die statistischen Analysen. Ein getrennter Widerruf des Versandes via CleverReach oder der statistischen Auswertung ist leider nicht möglich:
Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters.
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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.